1. Grundsätzlich besteht ein Staatshaftungsanspruch gegen den Bund wegen eines qualifizierten Verstoßes gegen Unionsrecht durch die Beschränkung des bereicherungsrechtlichen Anspruchs bei Rücktritten von Lebensversicherungsverträgen aufgrund mangelhafter oder unterlassener Aufklärung über das Rücktrittsrecht.

