Aufgrund der Reparatur durch den beigezogenen Fachbetrieb konnte die Klägerin darauf vertrauen, dass die Schaufenstertür auch ohne Anbringung von Vorhangschlössern an den Schubriegeln ordnungsgemäß sperrt.
7 Ob 179/22g
Aufgrund der Reparatur durch den beigezogenen Fachbetrieb konnte die Klägerin darauf vertrauen, dass die Schaufenstertür auch ohne Anbringung von Vorhangschlössern an den Schubriegeln ordnungsgemäß sperrt.
7 Ob 179/22g
