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Rechtsschutzversicherung: Kein Verstoß gegen das Überraschungsverbot des § 182a ZPO, wenn dem Kläger bereits von der Gegenseite die Schwächen seiner Argumentation aufgezeigt wurden

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 110 - 111 Heft 3 v. 15.5.2023

1. Eine teilweise Rückforderung des Kaufpreises für ein Kraftfahrzeug ist grundsätzlich von Art 19.2.1 ARB 2007 gedeckt.

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