1. Eine in den allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung enthaltene Rentenwahlklausel, die keine Informationen über die Berechnungsgrundlage der Rente enthält, ist intransparent im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG.
1. Eine in den allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung enthaltene Rentenwahlklausel, die keine Informationen über die Berechnungsgrundlage der Rente enthält, ist intransparent im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG.
