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Ein Frachtführer handelt grob fahrlässig, wenn er den Frachtauftrag an einen Subfrachtführer weitergibt, in der Folge aber sorgfaltswidrig nicht kontrolliert, ob das mit Letzterem vereinbarte bedingte Weitergabeverbot eingehalten wird

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 105 - 106 Heft 3 v. 15.5.2023

1. Ein Frachtführer, der seinen Frachtauftrag an einen Subfrachtführer mit der Bedingung weitergibt, dass eine weitere Beauftragung von Subfrachtführern nur mit seiner Zustimmung möglich ist, handelt grob fahrlässig, wenn er trotz Hinweisen auf eine unerlaubte Weitergabe durch den Subfrachtführer untätig bleibt.

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