1. Ein Frachtführer, der seinen Frachtauftrag an einen Subfrachtführer mit der Bedingung weitergibt, dass eine weitere Beauftragung von Subfrachtführern nur mit seiner Zustimmung möglich ist, handelt grob fahrlässig, wenn er trotz Hinweisen auf eine unerlaubte Weitergabe durch den Subfrachtführer untätig bleibt.

