Krankentransportkosten, zu denen auch Flugrettungskosten zählen, sind Heilungskosten im Sinne des § 1325 ABGB. Gegenüber dem Schädiger ersatzberechtigt ist jene Person, die diese Kosten getragen hat (und nicht unbedingt der Verletzte).
2 Ob 145/22w
Krankentransportkosten, zu denen auch Flugrettungskosten zählen, sind Heilungskosten im Sinne des § 1325 ABGB. Gegenüber dem Schädiger ersatzberechtigt ist jene Person, die diese Kosten getragen hat (und nicht unbedingt der Verletzte).
2 Ob 145/22w
