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Abgasmanipulation und Rechtsschutzversicherung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 68 - 70 Heft 2 v. 15.3.2023

In der Rechtsschutzversicherung ist bei Beurteilung der Erfolgsaussichten kein strenger Maßstab anzulegen. Eine nicht ganz entfernte Möglichkeit des Erfolgs genügt.

7 Ob 129/22d

Normen: Art 19.2.1 ARB 2009

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