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Versäumungsurteil gegen Versicherungsnehmer entfaltet keine Bindungswirkung zulasten des Versicherers

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 67 Heft 2 v. 15.3.2023

1. Im Rechtsstreit des Geschädigten gegen den Versicherer stehen diesem alle Einwendungen wie gegen den Versicherungsnehmer offen, vor allem jene der Leistungsfreiheit.

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