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Brandbegriff in der Feuerversicherung

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 42 Heft 1 v. 15.1.2023

RSS-E 59/22

1. Ein „Brand“ im Sinne der AFB 2002 und des § 82 VersVG liegt bei einem Feuer vor, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder einen solchen verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Dies setzt ein Feuer voraus.

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