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Sturmschadensversicherung: Keine analoge Anwendung feuerversicherungsrechtlicher Regelungen

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 43 Heft 1 v. 15.1.2023

RSS-E 60/22

1. § 94 VersVG schafft einen Ausgleich zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vor dem Hintergrund des § 11 VersVG und der zu erwartenden umfangreichen Ermittlungen bei großen Feuerschäden.

Die Versicherungsnehmerin hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine „Gewerbeversicherung für Betrieb und Beruf“

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