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Versicherungsnehmer treffen Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen des Versicherungsfalles

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 35 - 36 Heft 1 v. 15.1.2023

Für das Vorliegen des Versicherungsfalles treffen nach der allgemeinen Risikoumschreibung den Versicherungsnehmer die Beweislast und damit die Behauptungslast.

7 Ob 110/22k

Normen: § 182a und § 226 Abs 1 ZPO

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