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Abgasmanipulation und Rechtsschutzversicherung IV

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 32 - 34 Heft 1 v. 15.1.2023

Zur Frage, ob – und gegebenenfalls in welcher Höhe – sich im Zusammenhang mit dem „Abgasskandal“ ein Geschädigter den Erlös aus der Weiterveräußerung des Fahrzeugs als Vorteil anrechnen lassen muss, hat der OGH noch nicht Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund erlaubt sich ohne vorgreifende Würdigung der im zu deckenden Prozess zu klärenden Rechtsfrage nicht die Beurteilung, dass ein Unterliegen des Klägers wahrscheinlicher ist als ein Obsiegen. Die Voraussetzungen für eine teilweise Deckungsablehnung mangels Aussicht auf hinreichenden Erfolg nach Art 9.2.2 ARB 2009 sind deswegen nicht gegeben.

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