1. Transportversicherungen werden häufig auf fremde Rechnung (etwa vom Spediteur bzw Frachtführer für seinen Auftraggeber) abgeschlossen. Das Interesse eines Frachtführers oder Unterfrachtführers ist im Allgemeinen nicht mitversichert, sodass diese regresspflichtige Dritte im Sinne des § 67 VersVG sind, sofern der Versicherer hierauf nicht verzichtet. Dies gilt aber nicht, wenn der Spediteur oder Frachtführer selbst Versicherungsnehmer ist; in diesem Fall steht dem Versicherer kein Regress gegen den Spediteur oder den Frachtführer zu, wohl aber gegen die von diesem beauftragten (Unter-)Frachtführer.

