RSS-E 37/22
1. Da die GIS für die „Einbringung“ bzw „Einhebung“ der betroffenen Abgaben und Entgelte zuständig ist (vgl § 4 Abs 1 iVm § 6 Abs 1 RGG; § 31 Abs 4 ORF-G; zum Programmentgelt auch § 31 Abs 17 und 18 ORF-G) und dies auch allfällige Rückzahlungsanträge einschließt (vgl etwa den Umfang des 6.

