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Betriebsunterbrechungsversicherung: Risikoausschluss im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2022, 236 - 237 Heft 5 v. 15.9.2022

RSS-E 17/22

1. Der Zweck der Klausel in Art 2.1.3.2 ABFT 2014 liegt ähnlich der Kriegs- bzw Katastrophenklausel in der Feuerversicherung (§ 84 VersVG) und anderen Versicherungssparten darin, gewisse statistisch-technisch nicht erfassbare Massengefahren, welche durch die Normalprämie nicht gedeckt werden können, auszuschließen.

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