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Betriebshaftpflichtversicherung: Kein Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Haftpflichtversicherer, wenn die Kausalität des dem Versicherungsnehmer vorgeworfenen Verhaltens für die vom geschädigten Dritten erhobene Schadenersatzforderung nicht festgestellt werden kann

RechtsprechungSteuerrechtHerbert SalfickyZVers 2022, 229 - 232 Heft 5 v. 15.9.2022

7 Ob 51/22h

Normen: § 154 Abs 1 VersVG; Art 1.2.1.1 AHVB 2005

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