Betriebshaftpflichtversicherung: Kein Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Haftpflichtversicherer, wenn die Kausalität des dem Versicherungsnehmer vorgeworfenen Verhaltens für die vom geschädigten Dritten erhobene Schadenersatzforderung nicht festgestellt werden kann
RechtsprechungSteuerrechtHerbert SalfickyZVers 2022, 229 - 232 Heft 5 v. 15.9.2022