Der OGH hatte in der Entscheidung vom 25. 5. 2022, 7 Ob 20/22z, über die Frage zu entscheiden, ob die (behauptet fehlerhafte) Abschlussprüfung über fünf Folgejahre als Serienschaden im Sinne der Serienschadensklausel des Exzedentenversicherungsvertrages der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) zu qualifizieren ist. Der vorliegende Fall stellte daher quasi einen Musterprozess dar, weil es um den Anwendungsbereich einer Versicherungsklausel ging, die alle österreichischen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater betrifft.

