Die Abgrenzung der Deckungsbereiche von Kfz-Haftpflichtversicherung einerseits und allgemeiner Haftpflichtversicherung (in der Erscheinungsform als Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherung) andererseits ist von erheblicher Bedeutung für die Versicherungspraxis und zählt zu den die Mitarbeiter von Schadensabteilungen, Rechtsanwälte, Schrifttum und Rechtsprechung stets aufs Neue beschäftigenden Rechtsfragen. Das Reservoir möglicher und sich tatsächlich verwirklichender Fallgestaltungen ist schlicht unerschöpflich, was im Übrigen Gewähr dafür bietet, dass auch eine Vielzahl an schwer überblick- und vergleichbarer Rechtsprechung vorliegt. Dies macht eine Beurteilung, ob und inwieweit frühere Judikatur schlicht als veraltet bzw überholt bei der Lösung aktueller Konstellationen auszuscheiden ist, immer wieder schwierig.

