RSS-E 7/22
Die Frage, ob ein Versicherungsfall in die Deckung fällt oder nicht, richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles. Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt für den Herausgabeanspruch an beweglichen körperlichen Sachen gemäß Art 2.

