RSS-E 8/22
1. In der Betriebsunterbrechungsversicherung wird der Versicherungswert in der Regel durch den Deckungsbeitrag bestimmt, den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des Betriebs während der dem Eintritt der versicherten Gefahr folgenden 12 Monate erwirtschaftet hätte.

