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Einbruchsdiebstahlsversicherung: Anerkennungsklausel und Obliegenheitsverletzung

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2022, 191 - 192 Heft 4 v. 15.7.2022

RSS-E 64/21

1. Eine Anerkennungsklausel kann keine Änderung von Teilen der Versicherungsbedingungen bewirken, sondern es ist der Zweck der Anerkennungsklausel, dass der Versicherungsnehmer von der Beschreibung des Risikos (ausgenommen arglistig verschwiegene Umstände) befreit ist.

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