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Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Gruppenpraxis: Bei Ausfall eines Arztes richtet sich der Ersatzbetrag nach dem Deckungsbeitrag, der auf ihn entfällt und den er tatsächlich nicht erwirtschaften konnte

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 189 - 190 Heft 4 v. 15.7.2022

1. Das Versicherungsobjekt der Betriebsunterbrechungsversicherung ist der Betrieb. Für die Eigenschaft als Betrieb ist es unerheblich, ob die Gruppenpraxis eine Rechtsfähigkeit besitzt (oder zB in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert ist), soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.

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