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Spätrücktritt in der kapitalbildenden Lebensversicherung nach dem 1. 1. 2019: Bei einem Rücktritt nach dem Ablauf des fünften Jahres nach dem Vertragsabschluss ist der Versicherungsvertrag bereicherungsrechtlich abzuwickeln

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 187 - 188 Heft 4 v. 15.7.2022

1. § 176 Abs 1 VersVG ist insoweit unionsrechtswidrig, als er bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung für einen Rücktritt nach Ablauf des fünften Jahres nach Vertragsabschluss und für die Kündigung des Vertrages dieselben rechtlichen Wirkungen (Erstattung des Rückkaufswerts) vorsieht.

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