1. Trifft die Frachtführerin keine speziellen Vorkehrungen für Diebstähle, obwohl sie vom regelmäßigem Versenden der Wertsendungen wusste, trifft sie ein qualifiziertes Verschulden: Je wertvoller die Güter, desto eher ist grundsätzlich mit einem Diebstahl zu rechnen ist, und je leichter die Waren verwertet werden können, desto höher ist die Anforderung an den Frachtführer, die Fracht vor Diebstahl zu sichern.

