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Deckungsausschlüsse in der Haftpflichtversicherung: Der Ausschluss von Ansprüchen, die mit der Errichtung bzw Veränderung von Gebäuden in ursächlichem Zusammenhang stehen, umfasst auch Ansprüche gegen Bausachverständige wegen fehlerhafter Gutachten und ist weder überraschend noch gröblich benachteiligend

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 177 - 178 Heft 4 v. 15.7.2022

1. Dem durchschnittlich verständigen Verbraucher muss bewusst sein, dass ein Versicherungsvertrag auch gewissen Begrenzungen unterworfen sein kann. Der Ausschluss der Deckung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Bauführungen ist daher nicht überraschend im Sinne des § 864a ABGB oder gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.

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