1. Die Serienschadensklausel des Art 1.1.2 AHVB 2004 schafft eine rechtliche Fiktion, mithilfe derer mehrere Schäden wie ein einzelner Schaden behandelt werden. Sie bewirkt, dass die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal für den gesamten Serienschaden zur Verfügung steht, kann aber nicht dazu führen, dass einzelne Schäden, die innerhalb der zeitlichen Deckungsfrist liegen, gänzlich ausgeschlossen werden.

