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Bezugsberechtigung bei einem (Ab-)Lebensversicherungsvertrag samt Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 142 - 143 Heft 3 v. 15.5.2022

Wird mit einem Versicherer ein (Ab-)Lebensversicherungsvertrag samt einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen, betrifft das „Bezugsrecht im Ablebensfall“ nur die (Ab-)Lebensversicherung. Verstirbt der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, stehen seine Ansprüche der Verlassenschaft zu, nicht dem Bezugsberechtigten „im Ablebensfall“.

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