vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Krankenversicherung: Klausel zur „Prämienanhebung“ bei Vollendung des 18. Lebensjahres intransparent

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 137 - 140 Heft 3 v. 15.5.2022

Die Klausel „Hat ein mitversichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, so sind ab dem nächstfolgenden Monatsersten die Prämien zu bezahlen, die für erwachsene Personen zu entrichten sind.“ entspricht bereits nicht § 178f Abs 2 letzter Satz VersVG und ist damit intransparent im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG.

7 Ob 177/21m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!