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Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit von Klauseln, die das Erlöschen des Deckungsanspruchs zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages unabhängig von Hinweisen auf den Versicherungsfall vorsehen

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 93 - 94 Heft 2 v. 15.3.2022

1. Art 3.3 ARB 2001, wonach unabhängig davon, wann der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Eintritt eines Versicherungsfalles erlangt, kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Deckungsanspruch vom Versicherungsnehmer später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betreffende Risiko geltend gemacht wird, regelt einen Risikoausschluss.

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