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Rechtsschutzversicherung: Mehrere Versicherungsfälle (Schadenersatzansprüche gegen eigene ehemalige Rechtsvertreter und den Sachverständigen im Zusammenhang mit Schäden aus einer Operation) stehen in ursächlichem Zusammenhang und sind als Serienschaden im Sinne der ARB 2008 zu qualifizieren

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 31 - 32 Heft 1 v. 15.1.2022

1. Die Möglichkeit eines Rechtsanwalts der Honorarzwischenabrechnungen gemäß § 16 Abs 1 RL-BA 2015 hat keinen Einfluss auf die Zulässigkeit von Zwischenabrechnungen nach Art 6.6.8 ARB 2008.

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