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Kein Versicherungsschutz unter der Berufshaftpflichtversicherung: Tätigkeit als Zustellbevollmächtigter in einem Einkommensteuerverfahren vor einer Bundesabgabenbehörde steht nicht in innerem ursächlichem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit eines Bilanzbuchhalters gemäß BiBuG 2014

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 30 - 31 Heft 1 v. 15.1.2022

1. Für die Frage, ob eine Tätigkeit als eine berufliche Tätigkeit im Sinne des § 2 BiBuG 2014 zu qualifizieren ist, ist maßgeblich, ob diese in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit den einem Bilanzbuchhalter nach § 2 BiBuG 2014 eingeräumten Berufsbefugnissen steht.

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