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Keine „Gefahr des täglichen Lebens“: Zerkratzen mehrerer geparkter Kraftfahrzeuge über einen Zeitraum von zwei Wochen durch Neunjährigen kein Kinderstreich, sondern Vandalenakt (und daher nicht vom versicherten Risiko der Haushaltsversicherung umfasst)

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2022, 21 Heft 1 v. 15.1.2022

1. Der OGH bestätigt die Ansicht der Vorinstanzen, dass bei einem neunjährigen Kind die grundsätzliche Einsicht vorauszusetzen ist, wonach ein Zerkratzen von Autos über einen Zeitraum von zwei Wochen kein harmloses, folgenloses Spiel, sondern ein Bosheitsakt ist. Dabei handle es sich nicht um einen als Ausrutscher zu wertenden „Kinderstreich“, sondern um einen Vandalenakt.

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