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Möglichkeit des „Widerspruchs“ in der Rücktrittsbelehrung führt wegen Unklarheit zu unbefristetem Rücktrittsrecht

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 306 Heft 6 v. 15.11.2021

1. Eine Belehrung, wonach der Versicherungsnehmer dem Vertrag „widersprechen“ kann, entspricht nicht § 165a Abs 1 VersVG und ist für einen verständigen Versicherungsnehmer auch nicht zweifelsfrei als eine Belehrung nach § 165a VersVG erkennbar.

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