vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Versicherung für fremde Rechnung: Regressmöglichkeit des Versicherers

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 299 - 300 Heft 6 v. 15.11.2021

Der Regressanspruch des Versicherers nach § 67 VersVG geht nicht nur bei Zahlung an den Versicherungsnehmer über, sondern auch dann, wenn der Versicherer im Falle einer Versicherung für fremde Rechnung direkt an den (empfangsberechtigten) Versicherten leistet.

2 Ob 1/21t

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!