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Lenkerschutzversicherung: Die Realisierung der sogenannten Betriebsgefahr löst nur dann Versicherungsschutz aus, wenn vom Unfallverursacher sonst kein Schadenersatz erlangt werden kann

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 298 Heft 6 v. 15.11.2021

1. Wer eine Lenkerschutzversicherung abschließt, kann und darf schon aufgrund der günstigen Prämien keinen alle Fälle einschließenden Versicherungsschutz erwarten.

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