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Kein konkretes und einheitliches Begriffsverständnis im allgemeinen Freizeitsport für „Downhill-Mountainbiken“

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 297 - 298 Heft 6 v. 15.11.2021

1. Ausschlüsse in Versicherungsbedingungen, durch die die vom Versicherer übernommenen Gefahren eingeschränkt werden, dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Betrachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise sowie des Regelungszusammenhangs erfordert.

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