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Krankenzusatzversicherung: Versicherungsdeckung bei keiner ausdrücklichen Vereinbarung des Ausschusses der Vorschäden

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 287 - 288 Heft 6 v. 15.11.2021

1. Die Kausalität zwischen einem schädigenden Umstand und dem eingetretenen Schaden liegt auch dann vor, wenn eine weitere Ursache für den entstandenen Schaden hinzugetreten ist und dieses Hinzutreten nicht außerhalb der allgemeinen menschlichen Erwartung steht.

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