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Sachversicherung: Missachtung der baubehördlichen Bewilligung als Gefahrenerhöhung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 286 Heft 6 v. 15.11.2021

1. Eine baubehördliche Bewilligung ist als eine polizeiliche Sicherheitsvorschrift im Sinne des Art 3.1 ABS zu verstehen, bei deren Missachtung eine Gefahrenerhöhung vorliegt.

2. Gemäß § 25 Abs 1 VersVG besteht die Leistungsfreiheit des Versicherers bereits bei einer schuldhaften Erhöhung der Gefahr.

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