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Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Fahrerflucht

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 284 - 285 Heft 6 v. 15.11.2021

1. Der Versicherungsnehmer verletzt seine Aufklärungsobliegenheit nach Art 7.3.2 AKKB 2015, wenn er einen von ihm verursachten Verkehrsunfall nicht der nächsten Polizeidienststelle meldet, sofern er zur sofortigen Anzeigeerstattung nach § 4 StVO verpflichtet ist und im konkreten Fall etwas versäumt wurde, das zur Aufklärung des Sachverhalts dienlich gewesen wäre.

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