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Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei unzureichender Geltendmachung der Invalidität in der Ausschlussfrist

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 284 Heft 6 v. 15.11.2021

1. Der Hinweis in der Schadensmeldung, dass „eventuelle Dauerfolgen ... nach den derzeitigen Unterlagen möglich [sind]“, ist nicht als Geltendmachung der Invalidität im Sinne des Art 7.1 Satz 2 AUVB 2006 zu verstehen. Die bloße Mitteilung des Unfalls und der unmittelbaren Verletzungsfolge ist nicht als notwendige Geltendmachung einzustufen.

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