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Maklervertrag: Aushändigung der Beratungsdokumentation in Papierform

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2021, 256 Heft 5 v. 17.9.2021

RSS-E 9/21

Gemäß § 27 Abs 2 MaklerG hat der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungskunden die Pflicht, die Informationen gemäß § 137f Abs 7 bis 8 und § 137g GewO 1994 unter Beachtung des § 137h GewO 1994 (Fassung bis 28. 12. 2018) bzw die in den Standesregeln zu dessen Schutz vorgesehene Information und Beratung samt Dokumentation (Fassung ab 29.

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