Geschäftsmodelle, bei denen Versicherungsvermittler das Versicherungsvermittlungsgeschäft nicht selbst abwickeln, sondern sich dabei anderer Versicherungsvermittler als sogenannter Subvermittler bedienen, sind am Versicherungsvertriebsmarkt weitverbreitet. Seit der Umsetzung der Nachfolgerichtlinie der IMD, nämlich der IDD, ins österreichische Gewerberecht müssen sich Versicherungsvermittler ausschließlich für eine Ausübungsform ihres Gewerbes entscheiden: Entweder werden sie als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten oder als Versicherungsagenten tätig. Diese in Form der Statusklarheit neu geschaffene Gewerberechtslage wirft insbesondere auf Ebene der Subvermittler praxisrelevante Fragestellungen auf. Darüber hinaus hat die IDD in Bezug auf Versicherungsvermittler eine Reihe von weiteren rechtlichen Themen hervorgebracht. Diese betreffen etwa den Vertrieb von Gruppenversicherungen oder den Vertrieb von (generell von der IDD ausgenommenen) sogenannten produktakzessorischen Versicherungen.

