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Spätrücktritt von der Lebensversicherung: Analoge Anwendung von § 1480 ABGB auf Vergütungszinsen entspricht der Unionsrechtslage

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 186 - 187 Heft 4 v. 15.7.2021

1. Nach der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 19. 12. 2019, verb Rs C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, Rust- Hackner, spielt es für die Zulässigkeit der Verjährung von Vergütungszinsen keine Rolle, dass es keine ausdrücklichen nationalen Verjährungsbestimmungen für Vergütungszinsen gibt. Eine analoge Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1480 ABGB ist unionsrechtskonform.

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