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Spätrücktritt von der Lebensversicherung: Richtigstellung der Belehrung in der Polizze ohne Hinweis auf fehlerhafte Belehrung im Antragsformular reicht nicht aus

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 183 - 184 Heft 4 v. 15.7.2021

1. Wurde im Antragsformular unrichtig, in der später übersandten Polizze aber richtig über das Rücktrittsrecht nach § 165a VersVG belehrt, steht dem Versicherungsnehmer trotzdem ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Der Versicherer hätte gegenüber dem Versicherungsnehmer klarstellen müssen, dass die ursprüngliche Belehrung unrichtig war.

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