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Risikoausschluss in Art 7.2.4 ARB 2015 umfasst auch Streitigkeiten einer Versicherungsnehmerin mit ihrem Geschäftsführer wegen behaupteter ungerechtfertigter Kündigung des Anstellungsverhältnisses

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 173 - 174 Heft 4 v. 15.7.2021

1. Art 7.2.4 ARB 2015 beschreibt den Risikoausschluss nicht unmittelbar personenbezogen nach der Rechtsstellung des Versicherungsnehmers. Es ergibt sich aus dem Wortlaut nicht, dass es sich dabei um eine Tätigkeit des Versicherungsnehmers selbst handeln müsste. Vielmehr erkennt auch ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, dass sich das Wort „als“ auf die Tätigkeit bzw Stellung einer Person (nicht nur auf den Versicherungsnehmer) bezieht.

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