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Leitungswasserversicherung: Keine Deckung für Wasserrohre, die bedingt durch Korrosion, Verschleiß und Abnützung am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind, ohne „Rohrbruch“

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2021, 145 - 146 Heft 3 v. 15.5.2021

1. Die Versicherung gegen Leitungswasser bietet Schutz gegen Schäden, die durch den Austritt von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen entstehen. Unter Leitungswasser ist aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austretendes Wasser zu verstehen, wobei der Versicherungsschutz auch Flüssigkeitsaustritt am Ende einer wasserführenden Rohrleitung umfasst. Dies kann ein verständiger Versicherungsnehmer nur dahin verstehen, dass Versicherungsschutz ausschließlich dann besteht, wenn das Wasser bestimmungswidrig austritt.

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