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Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses „Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen“

RechtsprechungSteuerrechtWalter KathZVers 2021, 128 - 129 Heft 3 v. 15.5.2021

Der Ausschluss „Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen“ hat zur Folge, dass alle aus Versicherungsverträgen abgeleiteten Ansprüche (Erfüllung und Erfüllungssurrogate ebenso wie die Ausübung von Gestaltungsrechten [wie zB Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung] sowie die Rückabwicklung eines solchen Vertrages nach Bereicherungsrecht oder sonstigen Rechten) nicht von der versicherten Gefahr umfasst sind.

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