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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung): Anspruchserhebung während Nachmeldefrist; prozessuale Aufrechnungserklärung als Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs; Feststellungen einer Pflichtverletzung im Deckungsprozess aufgrund eines Vorkenntnisausschlusses entscheidungsrelevant

RechtsprechungSteuerrechtHermann WilhelmerZVers 2021, 73 - 80 Heft 2 v. 15.3.2021

1. Die D&O-Versicherung beruht auf dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip). Anders als in der Haftpflichtversicherung, die das Entstehen der Leistungspflicht des Versicherers vom Eintritt eines Schadensereignisses abhängig macht oder sich auf den Verstoß des Versicherungsnehmers stützt, ist die Leistungspflicht der D&O-Versicherung an die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber der versicherten Person geknüpft.

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