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Keine Verletzung im Grundrecht auf Geheimhaltung nach § 1 Abs 1 DSG bei Datenverarbeitung durch Generalagenten, die im Rahmen einer Auftragsverarbeitung Zugriffsmöglichkeiten erhalten; 19 Zugriffe auf personenbezogene Daten in drei Jahren bei Bestehen von drei Krankenversicherungsverträgen des Versicherungsnehmers nicht unverhältnismäßig zur Verwaltung von Krankenversicherungsverträgen

RechtsprechungSteuerrechtUrsula IllibauerZVers 2021, 69 - 73 Heft 2 v. 15.3.2021

1. Können Innendienstmitarbeiter der Generalagenturen eines Versicherers auf Kunden- und Vertragsdaten in ganz Österreich zugreifen und handeln sie dabei als Auftragsverarbeiter auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung, so verstößt diese Zugriffsmöglichkeit nicht gegen das Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs 1 DSG.

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