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Rücktritt von der Lebensversicherung: Schicksal der Versicherungssteuer

RechtsprechungSteuerrechtUlrich E. Palma, Elisabeth SteinhauserZVers 2021, 25 - 30 Heft 1 v. 15.1.2021

1. Nach § 1435 ABGB kann der Versicherungsnehmer im Falle des ihm auf unionsrechtlicher Grundlage zustehenden Rücktritts vom Vertrag vom Versicherer nur die Netto-Versicherungsprämie, also das Entgelt für die Versicherung, erlangen. Hinsichtlich der an den Bund geleisteten Versicherungssteuer ist er auf die Rückforderung im Abgabenverfahren oder auf Schadenersatz gegenüber dem Versicherer verwiesen.

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